Informationsaustausch

Informationsaustausch Mit Datum vom 1.2.2017 hatte das BMF ein 96 Seiten umfassendes Schreiben (Az. IV B 6 – S 1315/13/ 10021 :044) herausgegeben, das zu Anwendungsfragen beim internationalen Informationsaustausch Stellung nimmt (vgl. 'steuertip' 10/17). Soweit es dort um die Tz. 230 geht, wird diese durch ein neues Schreiben vom 21.9.2018 ( st 400718) ergänzt. Konkret wird der Fall angesprochen, dass dem meldenden Finanzinstitut keine gültige Selbstauskunft für Neukunden vorliegt.