Lohnsteuerpauschalierung: Neuer Musterprozess beim BFH

Als Arbeitgeber können Sie bestimmte Leistungen an Ihre Mitarbeiter pauschal mit 15 % (z. B. Zuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) bzw. 25 % (z. B. unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten)…