Sozialversicherung

Sozialversicherung Für die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung werden von versicherungspflichtig Beschäftigten und versicherungspflichtigen Rentnern unter anderem die mit der Rente vergleichbaren Einnahmen zugrunde gelegt. Von diesen sogenannten Versorgungsbezügen sind auch Renten der betrieblichen Altersversorgung umfasst. Wie das Bundesverfassungsgericht aktuell in einem Beschluss mit dem Az. 1 BvL 2/18 ( st 370718) entschieden hat, ist diese Einbeziehung in die Versicherungspflicht mit dem Grundgesetz vereinbar.