Investmentsteuergesetz

Investmentsteuergesetz Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem ausführlichen Schreiben (Az. IV C 1 – 1980-1/16/10010 :011 st 370818) zu einigen am 1.1.2018 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen Stellung genommen. Konkret geht es um die Zurechnung nach § 35 InvStG und die Ermittlung des Fonds-Aktiengewinns nach § 48 InvStG.