Gesetzesänderung II

Gesetzesänderung II Per Gesetzesinitiative über den Bundesrat streben die Länder Baden-Württemberg und Hessen eine Steuerfreistellung für Job-Tickets an. Bisher gilt: Gewährt der Arbeitgeber eine kostenlose oder verbilligte Fahrkarte, bleibt der geldwerte Vorteil nur im Rahmen der 44€-Freigrenze (die oftmals aber schon anderweitig ausgeschöpft wird) unversteuert. Angestrebt wird nun eine vollständige Steuerfreiheit. Bereits am 21.9. soll der Bundesrat hierüber abstimmen.