Gesetzesänderung I

Gesetzesänderung I Der Finanzausschuss des Bundesrates (Drucksache 308/18 st 370618) hat am 6.9.2018 eine Erhöhung des Steuerfreibetrags für Vereine von 35.000 auf 45.000 € beschlossen. Stimmt anschließend auch die Länderkammer zu, ist die Bundesregierung gefordert. Sie muss dann entsprechende Vorschläge für die notwendigen Gesetzesänderungen auf Bundesebene vorlegen.