Arbeitsrecht
Arbeitsrecht Arbeitgeber und Minijobber stehen oft vor der Frage, wie sich der Mindesturlaubsanspruch bei einem Teilzeitarbeitsverhältnis berechnet. Maßgebend ist grundsätzlich die Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage pro Woche. Arbeitet ein Minijobber beispielsweise jeden Dienstag und Donnerstag, sind zwei Arbeitstage pro Woche maßgebend. Arbeitet ein Minijobber hingegen nur im dreiwöchigen Rhythmus an zwei Vormittagen, sind seine Einsatztage auf regelmäßige wöchentliche Arbeitstage umzurechnen. Wie viele Stunden an den jeweiligen Tagen gearbeitet werden, ist für die Urlaubsberechnung unerheblich. Um die Berechnung zu erleichtern, finden Sie unter www.minijob-zentrale.de einen Urlaubsrechner für Minijobs.
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