Dr. Michael Balke — Finanzrichter a. D.
Unermüdlich hat Dr. Michael Balke seit Beginn seiner Richterkarriere am Niedersächsischen Finanzgericht im Jahr 1990 für Steuergerechtigkeit, effektiven Rechtsschutz des Bürgers und gegen staatliche Willkür gekämpft. Aus diesem Grund zeichnete ihn 'markt intern' auch 2012 zum „Kustos des Mittelständischen Unternehmertums“ aus. Beredtes Beispiel für seinen Einsatz sind die zahlreichen Vorlagebeschlüsse an das Bundesverfassungsgericht, an denen er vorwiegend als Berichterstatter mitgewirkt hat. Hier eine kleine Auswahl:
- Zu niedriger Grundfreibetrag im EStG
- Nichtabzug von Arbeitszimmerkosten
- Gekürzte Berufspendlerpauschale
- Dauer-Solidaritätszuschlag
- Uneinheitliche Bewertung im ErbStG
Zudem kämpfte er in eigener Sache gemeinsam mit seiner Ehefrau bis hin zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte für einen pauschalen Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzug, wie ihn Bundestagsabgeordnete in Form der steuerfreien Kostenpauschale erhalten. Diese Ungerechtigkeit sollte auch den Abschluss seiner Richtertätigkeit im 7. Senat bilden. Doch kurz vor der mündlichen Verhandlung im Fall eines IT-Beraters, die für den 28.8. terminiert war (vgl. 'steuertip' 29/18 und Beilage zu 'steuertip' 34/18), wurde er zunächst wegen Befangenheit ausgeschlossen und der Verhandlungstermin dann am 27.8. gänzlich aufgehoben. Mit Ablauf des 31.8. wechselt Dr. Balke nun in den richterlichen Ruhestand. Für diesen neuen Lebensabschnitt wünschen wir ihm alles Gute und freuen uns auf seine weitere Tätigkeit als freier Mitarbeiter des 'steuertip'.
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