Erhöhte AfA

Erhöhte AfA Bei einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich können Sie gemäß § 7h EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen i. S. v. § 177 Baugesetzbuch abschreiben. Wichtig: Sofern die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr zu prüfenden Voraussetzungen getroffen hat, muss das Finanzamt diese im Besteuerungsverfahren – von wenigen Ausnahmen abgesehen – ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung berücksichtigen. So der BFH in einem aktuellen Urteil (Az. IX R 27/17 st 340618).