Gemeinnützigkeit: Auslandsfinanzierung soll geprüft werden
Gemeinnützigkeit: Auslandsfinanzierung soll geprüft werden Erst vor drei Wochen ('steuertip' 29/18) berichteten wir über ein Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, in dem es um einen Moscheeverein geht. Die Richter bestätigen dessen Gemeinnützigkeit, obwohl dort laut Satzung Personen nichtmuslimischen Glaubens ausgeschlossen sind und es auch mehrfach Besuche muslimischer Hassprediger gegeben hat. Offensichtlich als Reaktion hierauf hat das Bayerische Kabinett zur Transparenz der Auslandsfinanzierung von gemeinnützigen Körperschaften eine Bundesratsinitiative beschlossen, um eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Danach soll künftig bei Körperschaften, die sich zu mehr als 1/3 aus Quellen außerhalb der EU/des EWR finanzieren, für den Gemeinnützigkeitsstatus die zusätzliche Voraussetzung gelten, dass sie gegenüber den deutschen Finanzbehörden ihre Finanzquellen vollständig offenlegen müssen. Die Einführung einer umfassenden Nachweispflicht für steuerbegünstigte Körperschaften sei ein geeignetes Instrument, um etwaige verfassungsfeindliche Motive bei einer signifikanten Auslandsfinanzierung aus problematischen Quellen künftig leichter entdecken zu können. Bereits in seiner nächsten Sitzung am 21.9.2018 soll sich der Bundesrat mit dem Antrag Bayerns befassen.
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