Digitaler Nachlass

Digitaler Nachlass Wie der Bundesgerichtshof vor Kurzem entschied, geht der Vertrag über ein Benutzerkonto bei Facebook beim Tod des Inhabers grundsätzlich auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stünden weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen. Beachten Sie: Nach Veröffentlichung einer entsprechenden Pressemitteilung (vgl. 'steuertip' 29/18) liegt nun auch der vollständige Wortlaut des Urteils vor (Az. III ZR 183/17 è st 320818).