Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen In 'steuertip' 15/18 machten wir Sie auf eine Verfassungsbeschwerde mit dem Az. 1 BvR 33/18 aufmerksam. Es sollte geklärt werden, ob sehr hohe Aufwendungen (z. B. für den behindertengerechten Umbau des selbst genutzten Einfamilienhauses) aus Billigkeitsgründen auf mehrere Jahre verteilt werden dürfen. Wie nun bekannt wurde, haben die Karlsruher Rotroben mit Kammerbeschluss vom 12.6.2018 die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Begründung: Es könnten nur zwingende atypische Besonderheiten eine von § 33 EStG abweichende Billigkeitsregelung rechtfertigen.