Spekulationssteuer

Spekulationssteuer Verkaufen Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung/dem Erwerb, geht der Fiskus leer aus, sofern das Objekt im Zeitraum zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. Laut BFH gilt das auch für eine Ferienwohnung (Az. IX R 37/16, vgl. 'steuertip' 23/18). Wie die obersten Steuerrichter aktuell ergänzen, ist ein Gewinn aber steuerpflichtig, falls die Wohnung von einem Dritten zu Wohnzwecken genutzt wird und der Eigentümer sich dort nur gelegentlich besuchsweise aufhält (Az. IX B 106/17 st 300818).