Pokerspiel
Pokerspiel Laut einem Urteil des BFH (Az. X R 43/12, vgl. 'steuertip' 39 und 49/15) kann die Teilnahme an Turnierpokerspielen als Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 EStG zu qualifizieren sein (zumindest bei den Varianten 'Texas Hold'em' und 'Omaha'). Maßgebend ist demnach die Einstufung von Pokern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel. Die hiergegen eingelegte Beschwerde (Az. 2 BvR 2387/15) hat das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht zur Entscheidung angenommen. Beachten Sie: Zu dieser Thematik hatte im vergangenen Jahr die Oberfinanzdirektion NRW eine Prüfliste veröffentlicht (vgl. 'steuertip' 11/17), die Anhaltspunkte dafür liefert, ob es sich um hobbymäßige Freizeitgestaltung oder eine professionelle Betätigung handelt.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!