Pokerspiel

Pokerspiel Laut einem Urteil des BFH (Az. X R 43/12, vgl. 'steuertip' 39 und 49/15) kann die Teilnahme an Turnierpokerspielen als Gewerbebetrieb im Sinne von § 15 EStG zu qualifizieren sein (zumindest bei den Varianten 'Texas Hold'em' und 'Omaha'). Maßgebend ist demnach die Einstufung von Pokern als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel. Die hiergegen eingelegte Beschwerde (Az. 2 BvR 2387/15) hat das Bundesverfassungsgericht allerdings nicht zur Entscheidung angenommen. Beachten Sie: Zu dieser Thematik hatte im vergangenen Jahr die Oberfinanzdirektion NRW eine Prüfliste veröffentlicht (vgl. 'steuertip' 11/17), die Anhaltspunkte dafür liefert, ob es sich um hobbymäßige Freizeitgestaltung oder eine professionelle Betätigung handelt.