Gebäuderenovierung

Gebäuderenovierung Unvermutet angefallene Kosten zur Wiederherstellung des zeitgemäßen Zustands eines Mietobjekts innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Erwerb stellen anschaffungsnahe Herstellungskosten dar – und sind damit nur im Wege der Abschreibung steuerlich zu berücksichtigen. Dies entschied aktuell der BFH (Az. IX R 41/17 st 290718). Im konkreten Fall musste der Eigentümer zwecks Herstellung eines zeitgemäßen Standards umfangreich sanieren, weil der langjährige Mieter kurz nach dem Kauf des Hauses verstorben war. Das Niedersächsische FG hatte hierin sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen gesehen (vgl. 'steuertip' 24/18).