Kindergeld

Kindergeld Absolviert ein Kind eine Ausbildung zur Erzieherin, endet der Anspruch der Eltern nicht schon mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der Abschlussprüfung. Dies bestätigt das FG Baden-Württemberg in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Az. 10 K 112/18 st 280418). Entscheidend sei vielmehr die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Ausbildungszeit. Im konkreten Fall bekamen die Eltern für zwei weitere Monate die staatliche Förderung.