Schulgeld

Schulgeld Zur Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG liegt ein umfangreicher Erlass des Bayerischen Landesamts für Steuern vor (Az. S 2221.1-9/80 St 36 st 250518). Die dortigen Ausführungen richten sich natürlich an die Mitarbeiter der bayerischen Steuerverwaltung. Viele grundsätzliche Ausführungen dürften aber in allen anderen Bundesländern gleichermaßen zur Anwendung kommen. Unser Tipp: Viele weitere nützliche Hinweise zur steuerlichen Geltendmachung von Schulgeld im Rahmen der Steuererklärung für 2017 hatten wir Ihnen in 'steuertip' 17/18 gegeben.