Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Zeitgleich hat Deutschland mit drei anderen Ländern Änderungsprotokolle des jeweiligen DBA paraphiert. Über die Details unterrichtet das BMF den Finanzausschuss des Bundestags mit Schreiben vom 29.5.2018. Konkret geht es um die DBA mit Dänemark ( st 250618), Finnland ( st 250718) und Irland ( st 250818).