Nebentätigkeiten

Nebentätigkeiten Vergütungen für Fahrer, die für eine Einrichtung der teilstationären Tagespflege nebenberuflich im Fahrdienst tätig sind, können gemäß § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sein. Dies entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 8.3.2018 (Az. 3 K 888/16 st 220718). Wie die Richter betonen, lasse der Umstand, dass der Hol- und Bringdienst von nur einem Fahrer durchgeführt wird, nicht die Schlussfolgerung zu, diese Tätigkeit sei nicht mehr als Pflege, sondern als Sachleistung (Beförderung) anzusehen. Beachten Sie: Die Revision wurde zugelassen, der Fall ist nun beim BFH unter dem Az. VI R 9/18 anhängig.