Vergessene Unterhaltszahlungen: Nachholung ist möglich!

Falls Sie einem bedürftigen Angehörigen finanziell unter die Arme greifen, ist eine steuerliche Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung nach § 33a EStG möglich. Für 2018 sind das immerhin max. 9.000 € (in 2016: 8.652 € und in 2017: 8.820 …