Häusliches Arbeitszimmer
Häusliches Arbeitszimmer Nach einer Entscheidung des Großen Senats desBFH (Az. GrS 1/14, vgl. 'steuertip' 05/16) können bei gemischt genutzten Räumen die Aufwendungen nicht anteilig steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt sowohl bei teils beruflicher, teils privater Nutzung als auch bei einer sog. Arbeitsecke, z. B. im Wohnzimmer. Voraussetzung sei eine Nutzung zu mindestens 90 % für betriebliche oder berufliche Zwecke. Zudem hatte das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen ein ähnlich lautendes Urteil des BFH nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. 'steuertip' 46/17). Die obersten Finanzbehörden der Länder haben nun reagiert und weisen per Allgemeinverfügung vom 30.4.2018 ( st 190518) alle entsprechenden Einsprüche zurück.
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