Fitnessstudio vom Arbeitgeber: Ein schönes Lohnplus!

Als Arbeitgeber können Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur mit Geld für deren Arbeitsleistung entlohnen, sondern auch mit Sachzuwendungen – so z. B. mit der verbilligten Vermietung einer Wohnung, dem Jobticket für private Fahrten und Fahrten zur Arbeit…