Betriebsprüfung

Betriebsprüfung Wie in der vergangenen Woche berichtet ('steuertip' 17/18), gelten ab 2019 bei der Einordnung Ihres Unternehmens in Größenklassen bei den Umsatzerlösen sowie beim steuerlichen Gewinn neue Grenzwerte. Von der Zuordnung hängt es auch ab, wie häufig Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen. Versehentlich hatten wir bei unserem Hinweis auf das entsprechende Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 13.4.2018 keine Servicenummer angegeben. Dies holen wir nun nach. Die Verwaltungsanweisung ist abrufbar unter st 180418.