Steuerzahlungen

Steuerzahlungen Frei nach dem Motto 'Nur Bares ist Wahres' begehrte ein Bürger in Hessen, die Zahlung fälliger Einkommensteuer mittels Bargeld vorzunehmen. Doch sein Finanzamt verwies ihn unter Hinweis auf die erfolgte Schließung der Finanzkasse an ein Kreditinstitut, bei der die Behörde ein Bankkonto unterhält. Das tat der Steuerzahler dann auch, musste aber 6 € Gebühr bezahlen. Wie das Hessische FG entschied (Az. 11 K 1497/16 st 170718), sei dies nach Verfassungs- und europäischem Recht zulässig. Abschließend muss der BFH über den skurrilen Fall entscheiden, bei dem die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter dem Az. VIII B 19/18 anhängig ist.