Mindestlohngesetz
Mindestlohngesetz Zollbehörden dürfen prüfen, ob international tätige Logistikunternehmen ohne Sitz in Deutschland die Vorschriften des Mindestlohngesetzes beachten. Dies entschied das FG Baden-Württemberg in einem Beschluss mit dem Az. 11 V 2865/16 ( st 170518). Die Richter sind der Auffassung, dass – von den reinen Transitfahrten abgesehen – die §§ 16, 17 und 20 MiLoG auch auf ausländische Arbeitgeber im Transportgewerbe Anwendung finden können.
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