Betriebsprüfung

Betriebsprüfung Ab 2019 gelten bei der Einordnung Ihres Unternehmens in Größenklassen bei den Umsatzerlösen sowie beim steuerlichen Gewinn neue Grenzwerte. Diese hat das BMF mit Schreiben vom 13.4.2018 (Az. IV A 4 – S 1450/17/10001) soeben veröffentlicht. Wichtig: Von der Zuordnung hängt es auch ab, wie häufig Sie mit einer Betriebsprüfung rechnen müssen.