Behindertenpauschbetrag

Behindertenpauschbetrag Laut eines kürzlich veröffentlichten Urteils des BFH (Az. III R 2/17 st 160518) ist auf übereinstimmenden Antrag der Ehegatten der grundsätzlich einem Ehegatten zustehende Behinderten-Pauschbetrag (§ 33b Abs. 1 bis 3 EStG) bei den Einzelveranlagungen der Ehegatten jeweils zur Hälfte abzuziehen. Die obersten Steuerrichter bestätigen damit die steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Thüringer Finanzgerichts, über die wir Sie ausführlich in 'steuertip' 22 und 31/17 informiert hatten.