Sozialversicherung

Sozialversicherung GmbH-Geschäftsführer sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. So sieht es das Bundessozialgericht, das in zwei aktuellen Urteilen seine bisherige Rechtsprechung bekräftigt hat (Az. B 12 KR 13/ 17 R und B 12 R 5/16 R). Was das für Betroffene bedeutet und welche Ausnahmen möglich sind, erfahren Sie in der Ausgabe 13/18 unseres Insiderbriefes 'GmbH intern', die wir Ihnen heute zum Abruf anbieten ( st 150718).