Datenschutz-Grundverordnung

Datenschutz-Grundverordnung In den Finanzbehörden werden personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, übermittelt, zum Abruf bereitgestellt oder gelöscht. Konkrete Details enthält ein aktuelles Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern mit dem etwas sperrigen Titel 'Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung' ( st 150618). Dort finden Sie auch Hinweise über Ihre Rechte in Datenschutzfragen und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.