Dienstwagen

Dienstwagen Bei der Nutzung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen wird der Listenpreis im Rahmen der 1 %-Regelung um einen pauschalen Abschlag für das Batteriesystem gemindert, um eine vergleichbare Besteuerung wie bei Kfz mit Verbrennungsmotoren zu erreichen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG). Gleichzeitig wurde bei Verabschiedung dieser Vorschrift im Jahr 2013 eine Evaluierung vereinbart. Es sei zu prüfen, ob der Abschlag auf Grund der schnell voranschreitenden technischen Entwicklung weiter erforderlich bzw. dem Grunde und der Höhe nach gerechtfertigt ist. Laut einem aktuellen Bericht des Bundeszentralamts für Steuern ( st 130618) konnte dieser Nachweis nun erbracht werden.