Arbeitshilfen für Ihre Steuererklärung 2018: Kinderbetreuung

Eltern können nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG zwei Drittel der Kosten für die Betreuung ihrer Kinder, die nicht älter als 13 Jahre sind, als Sonderausgaben geltend machen. Maximal sind 4.000 € pro Kind und Jahr abzugsfähig. Ein Drittel müssen die…