Zweitwohnungsteuer

Zweitwohnungsteuer Wie das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in der vergangenen Woche entschieden hat (Az. 2 LB 97/17 und 2 LB 98/17), entsprechen auf Dauerstandplätzen aufgestellte Mobilheime nicht ohne Weiteres dem typischen Begriff einer Zweitwohnung. Wenn eine Gemeinde dennoch eine Zweitwohnungsteuer erheben wolle, müsse sie dies in ihrer Satzung ausdrücklich regeln und bestimmte Mindestmerkmale der Ausstattung festlegen. Beachten Sie: Die Revision wurde nicht zugelassen; die schriftlichen Urteilsgründe stehen noch aus.