Kindergeld

Kindergeld Der Anspruch auf die staatliche Förderung besteht fort, sofern ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer dauerhaften Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist. Dies stellt mit Urteil vom 20.2.2018 das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 2 K 2487/16 st 120918) klar. Es komme nicht darauf an, dass die Dauer der Unterbrechung bekannt ist. Wichtig ist nur, dass die Unterbrechung aus objektiven Gründen erfolgt wie z. B. auch bei einer Schwangerschaft oder während der Mutterschutzzeiten.