Gewerblichkeit

Gewerblichkeit Eine Personengesellschaft, die ihren Kunden nicht nur Übersetzungen in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter beherrschen, sondern durch Zukauf auch in anderen Sprachen (im konkreten Fall bis zu 26 %), ist gewerblich tätig. So der BFH in einem Urteil mit dem Az. VIII R 45/13 (vgl. 'steuertip' 24/17). Beachten Sie: Gegen diese Entscheidung haben die unterlegenen Gesellschafter Verfassungsbeschwerde eingereicht. Das Az. in Karlsruhe lautet 1 BvR 2668/17.