Steuerfreie Zuschläge

Steuerfreie Zuschläge Mit Urteil vom 15.2.2017 (Az. VI R 30/16) entschied der BFH, dass die einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst zu wechselnden Zeiten nach § 17a der Erschwerniszulagenverordnung nicht nach § 3b EStG steuerfrei ist. Nun hat die Finanzverwaltung hierauf in Form einer Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 26.2.2018 reagiert ( st 090518). Danach sind alle an diesem Stichtag anhängigen Einsprüche zurückzuweisen, soweit geltend gemacht wird, die Zulagen für Dienste zu wechselnden Zeiten für Beamte und Soldaten seien steuerfrei. Entsprechendes gilt für Anträge auf Aufhebung oder Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung.