Entlassungsentschädigung: Tipps für Arbeitnehmer

Zu den schönsten Regelungen des Steuerrechts gehören nach den Befreiungen die Tarifermäßigungen. Für Arbeitnehmer kommt dabei allein die sog. Fünftel-Regelung (§ 34 Abs. 1 EStG) in Betracht.