Chefsache: Erbschaftsteuer

Laut einer Studie des DeutschenInstituts für Altersvorsorge wird allein zwischen 2015 und 2024 in Deutschland Vermögen im Wert von 3,1 Billionen € vererbt werden. Trotz der immensen Bedeutung — sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich — ist das Thema für viele Bürger immer noch ein Tabu oder wird einfach auf die lange Bank geschoben. Das sollte für Sie aber nicht gelten. Doch Vorsicht: Die zivilrechtlichen Grundlagen bzw. Möglichkeiten für vorausschauende Gestaltungsüberlegungen sind komplex und nicht immer ganz leicht zu verstehen. Aus diesem Grund hatte der 'steuertip' vor Kurzem sechs Beilagen zum Thema 'Chefsache Erbschaftsteuer' veröffentlicht. Im Einzelnen geht es dort um folgende Aspekte: Ein Testament und seine Folgen Haftungsrisiken für Erben Besonderheiten bei minderjährigen Erben Vermögen im Ausland Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare Das neue Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht. Diese sechs Beilagen haben wir für Sie, insbesondere unsere neuen Leser zu einem Servicepaket zusammengefasst ( st 090218). Mit diesem Know-how sind Sie gut vorbereitet für ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt.