Offenlegungspflicht: Staat kassiert immer mehr!
Offenlegungspflicht: Staat kassiert immer mehr! Laut Gesetz müssen Kapitalgesellschaften ihre Rechnungslegungsunterlagen beim Bundesanzeiger elektronisch offenlegen oder im Unternehmensregister hinterlegen. Geschieht dies nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, führt das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Ordnungsgeldverfahren durch. Nicht gezahlte Ordnungsgelder und Verfahrenskosten werden vollstreckt. Geht es aber um die eigenen Zahlen, hält sich die Behörde bedeckt. Nur dem hartnäckigen Nachfragen unserer Kollegen der Redaktion 'GmbH intern' ist es zu verdanken, dass die Fakten ans Tageslicht kommen. Obwohl die Zahl der eingeleiteten Verfahren in 2017 (158.000) gegenüber dem Vorjahr (160.000) leicht zurückgegangen ist, sind die festgesetzten Ordnungsgelder kräftig gestiegen (von 175 Mio. € auf 202 Mio. €). Seit seiner Gründung im Jahr 2007 hat das BfJ insgesamt bereits mehr als zwei Mrd. € gegen offenlegungspflichtige Unternehmen verhängt. Auch die tatsächlich eingenommenen Ordnungsgelder sind mit 82,2 Mio. € in 2017 höher als im Vorjahr (77,8 Mio. €). Beachten Sie: Die vollständige Statistik zur Sanktionierung der Offenlegungsverstöße für den Zeitraum von 2008 bis 2017, die anderweitig nirgendwo veröffentlicht wurde, finden Sie in der heutigen Beilage. Weiterführende Informationen der Redaktion 'GmbH intern' haben wir für Sie in einem Servicepaket zusammengestellt (abrufbar per E-Mail an: gmbh@markt-intern.de). Selbstverständlich können Sie als Abonnement des 'steuertip' weiterhin den 'markt intern'-Ratgeber „Offenlegung von Jahresabschlüssen“ kostenlos als PDF-Version anfordern unter www.markt-intern.de/marketing/alle-ratgeber.
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