Ehrenamt

Ehrenamt Bestimmte Einnahmen aus einer nebenberuflich ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit sind gem. § 26 und 26a EStG bis zu 2.400 bzw. 720 € p. a. steuerfrei. Dies gilt jedoch nicht, falls die Nebentätigkeit als Teil der Haupttätigkeit anzusehen ist. So sieht es auch der BFH in einem aktuellen Beschluss unter dem Az. VI B 75/17 ( st 080518). Ein schädlicher Zusammenhang mit einem bestehenden Dienstverhältnis sei anzunehmen, „wenn beide Tätigkeiten gleichartig sind oder der Steuerpflichtige mit der Nebentätigkeit eine ihm aus seinem Dienstverhältnis – faktisch oder rechtlich – obliegende Nebenpflicht erfüllt oder auch in der zusätzlichen Tätigkeit der Weisung und Kontrolle des Dienstherrn unterliegt.“