Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen Den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und -verhandlungen am 1.1.2018 hat das BMF in einem Schreiben (Az. IV B 2 – S 1301/07/ 10017-07 st 080418) zusammengefasst. Beachten Sie: Einige der dort aufgeführten Abkommen werden nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. Soweit ungewiss ist, ob und wann ein DBA wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerzahlers auswirkt, soll die Steuerfestsetzung vorläufig erfolgen.