Sturmtief Friederike

Sturmtief Friederike In einem aktuellen Erlass (31. Januar 2018 060718) veröffentlicht das Hessische Ministerium der Finanzen die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch das Sturmtief Friederike verursachten Schäden im Januar 2018. Darunter fallen z. B. Stundungsmaßnahmen, Anpassung der Vorauszahlungen, Sonderabschreibungen und die Bildung von Rücklagen.