Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit: Steuerfreie Zuschläge

Zuschläge, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn zahlt, sind nach § 3b EStG steuerfrei, soweit sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen (vgl. Beilage zu 'steuertip…