DBA Frankreich
DBA Frankreich 2015 haben Deutschland und Frankreich ein neues Zusatzabkommen unterzeichnet, das das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in zahlreichen Punkten ändert, u. a. auch bei Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Danach werden Altersbezüge nun weitestgehend im Ansässigkeitsstaat besteuert. Im Gegenzug haben sich beide Länder auf einen Rentenfiskalausgleich verständigt. Ein aktuelles BMF-Schreiben (Az. IV B 3 – S 1301-FRA/16/10001 :002 060818) befasst sich mit der Durchführung dieser Ausgleichsregelung. Beachten Sie: Ein BMF-Schreiben zum Grenzgängerfiskalausgleich hatten wir bereits in 'steuertip' 22/17 als Service angeboten.
Dokumenten-Abruf für Abonnenten
Als Abonnent erhalten Sie nicht nur geldwerte Tipps. Feste Bestandteile der Ausgabe sind auch aktuelle Urteile, Verwaltungsanweisungen, Gutachten und weitere Unterlagen, die wir eigens für Sie zusammenstellen. Sie können diesen Leser-Service hier online abrufen.
Formularcenter
Wir informieren Sie nicht nur präzise und verständlich über alle Steuerspar-Chancen. Zudem stellen praxisnahe Arbeitshilfen sicher, dass Sie von unseren Empfehlungen profitieren. Für alle, die einen Steuerberater haben, gewährleisten die Arbeitshilfen eine optimale Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Schaubilder
Hier finden Sie unsere exklusiven 'steuertip'-Schaubilder, die Ihnen als Praktiker das Steuer-Leben erleichtern sollen.
Nutzen Sie unser Archiv!
Lesen Sie Ausgaben und Beilagen aller Jahrgänge als PDF oder HTML-Brief!