DBA Frankreich

DBA Frankreich 2015 haben Deutschland und Frankreich ein neues Zusatzabkommen unterzeichnet, das das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in zahlreichen Punkten ändert, u. a. auch bei Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Danach werden Altersbezüge nun weitestgehend im Ansässigkeitsstaat besteuert. Im Gegenzug haben sich beide Länder auf einen Rentenfiskalausgleich verständigt. Ein aktuelles BMF-Schreiben (Az. IV B 3 – S 1301-FRA/16/10001 :002 060818) befasst sich mit der Durchführung dieser Ausgleichsregelung. Beachten Sie: Ein BMF-Schreiben zum Grenzgängerfiskalausgleich hatten wir bereits in 'steuertip' 22/17 als Service angeboten.