Doppelte Haushaltsführung: Der eigene Hausstand

Notwendige Mehraufwendungen, die Ihnen wegen einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, sind Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Eine doppelte Haushaltsführung liegt aber nur vor, sofern der Arbeitnehmer…