Dienstwagen
Dienstwagen Zur Nutzung eines betrieblichen Brennstoffzellenfahrzeugs für private Fahrten, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte/erster Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten hat das BMF mit Schreiben vom 24.1.2018 (Az. IV C 6 – S 2177/ 13/10002 st 050518) Stellung genommen. Danach sind die Regelungen im BMF-Schreiben vom 5.6.2014 (vgl. 'steuertip' 25/14) auch für Brennstoffzellenfahrzeuge anzuwenden, da die im Fahrzeug gespeicherte Energie mit der Batteriekapazität von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen vergleichbar sei.
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