Kfz-Steuer

Kfz-Steuer Die Zwangsstilllegung eines Fahrzeugs wegen nicht gezahlter Steuer ist laut Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az. 5 K 344/17.KO st 030618) rechtens. Nach den gesetzlichen Bestimmungen habe die Zulassungsbehörde bei Nichtentrichtung der Kfz-Steuer auf Antrag des Hauptzollamts das betroffene Fahrzeug von Amts wegen abzumelden. Dabei sei es nicht Aufgabe der Behörde, die vom Hauptzollamt angegebenen Steuerschulden dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen. Diesbezügliche Streitigkeiten seien ausschließlich zwischen dem Halter und dem Hauptzollamt zu klären.