Pensionsrückstellungen

Pensionsrückstellungen Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln ist der Rechnungszinsfuß von 6 % zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG verfassungswidrig. Es hat deshalb per Beschluss (Az. 10 K 977/17 st 010718) einen Streitfall aus dem Jahr 2015 dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Das Az. in Karlsruhe lautet 2 BvL 22/17. Der Rechnungszinsfuß sei seit 1982 unverändert und habe sich in dem heutigen Zinsumfeld so weit von der Realität entfernt, dass er vom Gesetzgeber hätte überprüft werden müssen. Hinweis: Je höher der Rechnungszinsfuß ist, desto weniger darf ein Unternehmen der Pensionsrückstellung zuführen und muss somit eine höhere steuerliche Belastung in Kauf nehmen.