Minijobs

Minijobs Zum 1.1.2018 sind wichtige Änderungen in Kraft getreten: Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung sinkt von 18,7 % auf 18,6 %. Die Insolvenzgeldumlage wurde von 0,09 % auf 0,06 % herabgesetzt. Ebenfalls reduziert wurde die Umlage 2 (U2), die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, und zwar von 0,30 % auf 0,24 %. Unverändert bei 0,90 % bleibt dagegen die Umlage 1 (U1) für Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit.