Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Aufgrund der Gesetzesänderungen durch das 'Betriebsrentenstärkungsgesetz' hat das Bundesfinanzministerium ein neues, 51 Seiten umfassendes Anwendungsschreiben veröffentlicht (Az. IV C 5 – S 2333/17/10002 st 010618). Zur besseren Orientierung sind die Änderungen gegenüber Teil B des BMF-Schreibens vom 24.7.2013 (vgl. 'steuertip' 31/13) in seiner zuletzt gültigen Fassung durch Fettdruck hervorgehoben. Beachten Sie: Die aktuelle Verwaltungsanweisung ist grundsätzlich mit Wirkung ab dem 1.1.2018 anzuwenden.