Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen Zur Frage, ob die gemäß § 33 Abs. 1 EStG abziehbaren Krankheitskosten um die zumutbare Belastung (Ihr Eigenanteil) zu mindern sind, ist eine weitere Verfassungsbeschwerde unter dem Az. 2 BvR 1936/17 anhängig. Sie richtet sich gegen das Urteil des BFH mit dem Az. VIII R 52/13. Schwerpunktmäßig ging es dort jedoch um die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, falls dieses im Rahmen mehrerer Einkunftsarten genutzt wird (vgl. 'steuertip' 35/17).